Impressum
Online-Kündigen ist ein Privat-Projekt von Thomas Landauer: www.landauer.at
Mag. Thomas LandauerRechte Bahngasse 24-26/3
1030 Wien
Österreich
E-Mail-Kontakt
- „Meine Daten“ bei Online-Kündigen: Beweismittel zu deinen bisherigen Kündigungen herunterladen und deine persönlichen Daten einsehen bzw. löschen
Medienberichte über Online-Kündigen
- 18. Oktober 2022
- www.krone.at/2831534
- 12. November 2020, Seite 6
- 1/2018, Seite 32
- issuu.com/fenzscs/docs/scs-shopping.intern_1-2018/32
Wissenschaftliche Arbeiten mit Bezug zu Online-Kündigen
- Akzeptanz der Handy-Signatur – Eine Analyse der Ursachen fehlender Akzeptanz aufgrund der Usability und Bedenken bezüglich der Sicherheit.
- Bachelorarbeit im Fachhochschul-Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
- Mai 2017
- Authentifizierungs- und Datenverschlüsselungsverfahren und deren praktische Anwendung am Beispiel der Bürgerkarte
- Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang IT Infrastruktur-Management
- Mai 2013
Online-Kündigen in Ihre Website/App integrieren
Wenn Sie Ihren Benutzern einen Weg anbieten möchten, um direkt aus Ihrer Anwendung etwas zu kündigen, können wir gerne eine automatische Daten-Übergabe einrichten. Der Vorteil wäre, dass die Benutzer nicht nochmals ihre persönlichen Daten (Name und Adresse) eingeben müssen, wenn diese in Ihrer Anwendung schon hinterlegt sind. Auch die Auswahl des Kündigungsempfängers würde bereits in Ihrer Anwendung erfolgen.
Ablauf: Sie leiten Ihre Benutzer direkt auf die entsprechende Empfänger-Seite um, z.B. https://www.online-kuendigen.at/musterfirma. Im Hintergrund überträgt Ihr Server die Daten an Online-Kündigen, sodass für die Benutzer die meisten Formularfelder schon vorbelegt sind.
Wenn Sie so eine Übergabe-Schnittstelle einrichten möchten, kontaktieren Sie mich einfach!
Diverse Angaben
- Ursprüngliche Konzeption von Online-Kündigen: Thomas Landauer & Marcus Eibensteiner
- Firmenname: Mag. Thomas Landauer
- Rechtsform: Nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen
- Zwangsmitglied der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT)
- Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt 3
- Zur Sicherheit noch ein Link zur Gewerbeordnung, weil kein Mensch weiß, was mit den in §5 Abs. (1) Z 6. E-Commerce-Gesetz genannten „anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften“ gemeint sein soll ;-)
- Unternehmensgegenstand: IT-Dienstleistungen
- Grundlegende Richtung der Website www.online-kuendigen.at: Allgemeine Informationen über Kündigungen und Schlichtungsstellen. Online-Kündigen bietet keine individuelle Rechtsberatung, sondern lediglich Unterstützung bei der Regelung deiner eigenen Angelegenheiten. Online-Kündigen ist nicht als Aufforderung zu verstehen, irgendetwas zu kündigen. Die auf Online-Kündigen eingetragenen Empfänger (Unternehmen/Organisationen/Kirchen/Vereine/Ämter/usw.) haben nicht zugestimmt, dass sie gelistet werden; es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Online-Kündigen und den Empfängern.
- Ich habe keine Beteiligung an Medienunternehmen.
- Online-Kündigen setzt einen Session-Cookie. Der Cookie enthält keine personenbezogenen Daten, sondern nur eine zufällige Nummer (Beispiel:
gbgodgotrhdqgcfgioi0vuhq4
). Diese Information wird nicht an Dritte weitergegeben. Der Cookie wird automatisch gelöscht, sobald du den Browser schließt. Der Cookie ist für das Funktionieren von Online-Kündigen technisch notwendig. Siehe § 96 (3) Telekommunikationsgesetz:wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Benutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann.
Haftungsausschluss
Online-Kündigen ist kostenlos und übernimmt daher keinerlei Haftung; auch nicht dafür, dass der Empfänger deine Kündigung akzeptiert.
Datenschutz
Deine eingegebenen Daten werden 36 Monate lang gespeichert, damit du bei Problemen mit dem Kündigungsempfänger Beweismittel in der Hand hast. Du kannst sie aber jederzeit im Menüpunkt „Meine Daten“ löschen.
Weitere Pflichtangaben gemäß Artikel 13 DSGVO:
- Den Benutzern ermöglichen, ihre abgeschickte Kündigung nochmals abzuschicken („Erinnerung“), falls der Kündigungsempfänger nicht reagiert.
- Den Benutzern ermöglichen, die Kündigung an eine Schlichtungsstelle zu übergeben, falls der Kündigungsempfänger nach mehreren Erinnerungen noch immer nicht reagiert oder die Kündigung explizit ablehnt.
- Den Benutzern ermöglichen, Beweismittel über die Zustellung ihrer Kündigung herunterzuladen.
- Erfüllung eines (unentgeltlichen) Vertrages (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO).
- Bei sensiblen Daten („besondere Kategorien personenbezogener Daten“): Die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO).
- Einige Firmen übermitteln nach der Kündigung keine explizite Bestätigung, sondern beenden den Vertrag einfach stillschweigend. Und manche Verträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Wenn die Zahlung automatisch erfolgt (Einzug vom Konto), kann es also passieren, dass ein Benutzer erst nach über einem Jahr erstmals bemerken kann, dass die Kündigung gar nicht durchgeführt wurde. Und falls ein Benutzer diese eine Abbuchung übersehen sollte, gebe ich ihm im nächsten Jahr noch eine „zweite Chance“. Und dann noch ein paar Monate, um ein Schlichtungsverfahren abzuschließen und noch ein Gerichtsverfahren zu beginnen.
- Es scheint Fälle zu geben, wo Firmen erst 2 bis 3 Jahre nach einer Kündigung plötzlich Inkassoforderungen stellen, weil sie die Kündigung angeblich nie erhalten haben. Beispiel:
- ORF-Konsumentenschutzmagazin „Help“ vom 15.10.2016: Fitnessclub: Inkassoforderung trotz Kündigung
- Die „Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft“ schreibt auf ihrem Kündigungsformular:
Gemäß § 7 der Satzung kann ein Mitglied zum Schluss eines Geschäftsjahres (31. Dezember) durch Aufkündigung aus der Genossenschaft austreten. Diese Aufkündigung muss mindestens ein halbes Jahr vorher schriftlich bei der Genossenschaft eingelangt sein. Die Auszahlung der (des) Geschäftsanteile(s) darf gemäß § 17 Abs. 4 der Satzung erst ein Jahr danach erfolgen.
Bei Kündigung im Juli endet die Mitgliedschaft also erst nächstes Jahr im Dezember. Und das Geld wird dann ein weiteres Jahr später ausgezahlt – insgesamt also ca. 29 Monate nach der Kündigung.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Online-Kündigen-Datenbank
Angaben gemäß Artikel 30 Absatz 1 DSGVO:- Den Benutzern ermöglichen, ihre abgeschickte Kündigung nochmals abzuschicken („Erinnerung“), falls der Kündigungsempfänger nicht reagiert.
- Den Benutzern ermöglichen, die Kündigung an eine Schlichtungsstelle zu übergeben, falls der Kündigungsempfänger nach mehreren Erinnerungen noch immer nicht reagiert oder die Kündigung explizit ablehnt.
- Den Benutzern ermöglichen, Beweismittel über die Zustellung ihrer Kündigung herunterzuladen.
Kategorien personenbezogener Daten: die im Formular auf www.online-kuendigen.at (nach Auswahl eines Kündigungsempfängers) abgefragten Daten.
Verschlüsselung: Die personenbezogenen Daten werden nicht verschlüsselt, da ein automatisierter Zugriff auf die Daten erforderlich ist und eine Verschlüsselung keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn darstellen würde.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit: Online-Kündigen läuft seit 22. Dezember 2017 auf einem eigenen Server, der von der darauf spezialisierten Firma Hetzner Online GmbH in Deutschland betrieben wird. Online-Kündigen ist ein kostenloses Service; die Benutzer haben keinen Rechtsanspruch, dass der Server nie ausfällt.
Server-Logdateien
Angaben gemäß Artikel 30 Absatz 1 DSGVO:Kategorien personenbezogener Daten: IP-Adresse; Zeitpunkt; angeforderte Resource; ggf. Referrer.
Verschlüsselung: Die personenbezogenen Daten werden nicht verschlüsselt, da ein automatisierter Zugriff auf die Daten erforderlich ist und eine Verschlüsselung keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn darstellen würde.
Integrität: Ich verwende ausschließlich Open-Source-Software, die weltweit tausendfach im Einsatz ist.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit: Online-Kündigen läuft seit 22. Dezember 2017 auf einem eigenen Server, der von der darauf spezialisierten Firma Hetzner Online GmbH in Deutschland betrieben wird. Online-Kündigen ist ein kostenloses Service; die Benutzer haben keinen Rechtsanspruch, dass der Server nie ausfällt.